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Sozialwesen



Was erwartet Sie an der Berufsoberschule in der Ausbildungsrichtung Sozialwesen?

 

Neben den in der Öffentlichkeit bekannteren Ausbildungsrichtungen Wirtschaft und Technik stellt der Fachbereich Sozialwesen eine weitere wichtige Säule des berufsbildendenden Schulwesens an einer Berufsoberschule dar, die durch stetig steigende Schülerzahlen sich immer größerer Beliebtheit erfreut.

 

Im Hinblick auf eine absehbare Überalterung der Gesellschaft und einer immer mehr sich auflösenden Struktur der Familien werden gut ausgebildete Arbeitskräfte im Bereich des Sozialwesens immer bedeutender. Aufgrund der Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler aus ihrer beruflichen Ausbildung im Bereich des Sozialwesens, sind sie mit diesem Arbeitsfeld eingehend vertraut und können die zu behandelnden Lerngebiete entsprechend zuordnen. Dennoch ist es die Prämisse der Berufsoberschule ihre Ausbildung nicht allein auf eine theoretische zu stützen, sondern die erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten unter Berücksichtigung der Berufserfahrung der Schülerinnen und Schüler anwendungsbezogen zu vermitteln. 

 

Der fachspezifische Unterricht, der neben den allgemeinbildenden Unterrichtsfächern wie Deutsch, Englisch, Mathematik etc. Fächer speziell auf diese Ausbildungsrichtung zugeschnitten beinhaltet, vermittelt die notwendigen theoretischen Grundlagen. Die Profilfächer der Ausbildungsrichtung Sozialwesen, die nicht allesamt in jeder Jahrgangsstufe unterrichtet werden, lauten wie folgt:

  • Pädagogik/Psychologie (Abitur-Prüfungsfach)
  • Biologie
  • Chemie
  • Rechtslehre
  • Wirtschaftslehre
 
Profilfächer in der Ausbildungsrichtung Sozialwesen (BOS)

Insbesondere das Profilfach Pädagogik/Psychologie, welches in dieser Form an einem Gymnasium nicht unterrichtet wird, soll die Schülerinnen und Schüler grundlegende Fachkenntnisse vermitteln und mit wesentlichen sozialwissenschaftlichen Denk- und Arbeitsweisen vertraut machen. In diesem Unterrichtsfach ist am Ende der 12. Jahrgangsstufe sowie am Ende der 13. Klasse, falls diese zum Erwerb der fachgebundenen oder allgemeinen Hochschulreife besucht wird, eine schriftliche Abschlussprüfung zu absolvieren.

 

Um Missverständnissen vorzubeugen: Auch in der Ausbildungsrichtung Sozialwesen wird den Schülern kein beruflicher Abschluss, sondern wie in den anderen Ausbildungsrichtungen die Zugangsberechtigung zur Fachhochschule in Form des Fachabiturs vermittelt. Durch den Erwerb der »Allgemeinen Fachhochschulreife« sind SchülerInnen, die ihr Fachabitur im Fachbereich Sozialwesen abgelegt haben, jedoch keinesfalls eingeengt auf das Studium der Sozialpädagogik. Vielmehr können die Absolventen alle Studiengänge anderer Fachbereiche an einer Fachhochschule in der Bundesrepublik studieren.

 

Darüber hinaus besteht jetzt die Möglichkeit für Schülerinnen und Schüler der Ausbildungsrichtung Sozialwesen die 13. Klasse im Fachbereich Sozialwesen an der Fachoberschule Straubing zu besuchen und hierbei die fachgebundene Hochschulreife oder bei erfolgreichem Belegen einer zweiten Fremdsprache die allgemeine Hochschulreife zu erwerben, wobei letztere dem Abschluss an einem Gymnasium gleichgestellt ist und damit die Aufnahme aller Studiengänge an einer Universität neben der Fachhochschule ermöglicht.

 

Erstellt am 10.11.2009 von StR Kiefl