Aufgabe des Faches Rechtslehre ist es, Schülerinnen und Schülern grundsätzliche rechtliche Zusammenhänge zu vermitteln und ihnen fächerübergreifend die Funktion des Rechts zu verdeutlichen. Darüber hinaus sollen sie Möglichkeiten, aber auch Grenzen rechtlichen Handelns in einem modernen Wirtschafts- und Gesellschaftssystem erkennen.
Behandelt werden die Grundzüge des bürgerlichen Rechts sowie des Handels- und Gesellschaftsrechts, um elementare rechtliche Zusammenhänge des Wirtschaftslebens aufzuzeigen. Neben diesen ist die Auseinandersetzung mit dem Arbeitsrecht von hoher Bedeutung. Dabei sollen die Schülerinnen und Schüler mithilfe der jeweiligen Gesetzestexte anhand geeigneter Rechtsfälle diese selbstständig bearbeiten und lösen.
Für die zwei Wochenstunden sind im Fach Rechtslehre folgende Lerngebiete zu behandeln:
- Grundlagen des Rechts
- Bürgerliches Recht
- Handelsrecht
- Arbeitsrecht