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Vorklasse Berufsoberschule



Die einjährige Vorklasse der BOS ist freiwillig und dient dazu eventuelle Wissenslücken zu schließen.

 

Wir können BewerberInnen aufnehmen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Berufliche Vorbildung durch eine Berufsausbildung im Sinne des Berufsbildungsgesetzes oder der Handwerksordnung oder
    eine schulische Berufsausbildung mit staatlicher Abschlussprüfung.
  • mittlerer beruflicher Schulabschluss  (mittlerer Schulabschluss der Berufsschule oder den mittlerer Schulabschluss einer Berufsfachschule oder den Quabi oder eine Meisterprüfung) oder mittlerer Schulabschluss der Hauptschule (M-Zug) oder mittlerer Schulabschluss der Wirtschaftsschule.

BewerberInnen, die eine erfolgreiche Berufsausbildung, jedoch keinen mittleren Schulabschluss besitzen, können ebenfalls in die Vorklasse BOS aufgenommen werden. Sie müssen sich jedoch einer schriftlichen Aufnahmeprüfung in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik unterziehen.

 

Das Jahreszeugnis der Vorklasse vermittelt zugleich den mittleren Schulabschluss, wenn in allen Fächern der Vorklasse mindestens die Note 4 erzielt wird.

 

Wer im Jahreszeugnis der Vorklasse in allen Fächern mindestens die Note 3 aufweist unterliegt in der 12. Jahrgangsstufe der Berufsoberschule nicht der Probezeit.