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Profil der Fachoberschule



Die Fachoberschule Straubing zählt zu den berufsbildenden Schulen in Bayern. Sie vermittelt eine allgemeine, fachtheoretische und fachpraktische Bildung.

 

Die Staatliche Fachoberschule und Staatliche Berufsoberschule sind nach dem geltenden Schulrecht zwei getrennte Schulen unter einheitlicher Leitung.

 

Der Schultyp der Fachoberschule baut auf einem mittleren Schulabschluss auf und dauert zum Erwerb des Fachabiturs zwei Jahre (Jahrgangsstufe 11 und 12) bzw. drei Jahre für den Abschluss einer fachgebundenen oder allgemeinen Hochschulreife (Abitur) in der 13. Jahrgangsstufe. Seit dem Schuljahr 2008/2009 kann die Fachoberschule Straubing in allen Ausbildungsrichtungen eine 13. Klasse anbieten.

 

An unserer Schule können interessierte Schülerinnen und Schüler je nach Neigung und Interesse zwischen vier Ausbildungsrichtungen wählen (bei Interesse anklicken):

 
Gestaltung
Sozialwesen
Technik
Wirtschaft

In der Jahrgangsstufe 11 steht neben der schulischen Ausbildung die fachpraktische Ausbildung gleichberechtigt – an unserer Schule geschieht dies im vierzehntägigen Wechsel. In den Ausbildungsrichtungen Gestaltung und Technik erfolgt die fachpraktische Ausbildung in den Werkstätten unserer Schule bzw. der Staatlichen Fraunhofer Berufsschule I in Straubing mit Außenstelle in Bogen. In den Ausbildungsrichtungen Sozialwesen und Wirtschaft und Verwaltung geschieht diese in Betrieben, Behörden, öffentlichen und sozialen Einrichtungen.

 

Die Fachoberschule verleiht nach bestandener Abschlussprüfung in der 12. Jahrgangsstufe die allgemeine Fachhochschulreife, kurz Fachabitur. Dieser Abschluss ermöglicht das Studium aller Studiengänge an einer Fachhochschule unabhängig von der besuchten Ausbildungsrichtung. 

 

Schülerinnen und Schüler, welche die 13. Jahrgangsstufe besuchen, können die fachgebundene oder allgemeine Hochschulreife, kurz Abitur, erwerben und sich mit letzterem für jeden Studiengang an einer Fachhochschule oder Universität immatrikulieren.

 

Für die allgemeine Hochschulreife ist der Nachweis über ausreichende Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache erforderlich. Dieser Nachweis kann durch den Besuch eines vierstündigen Kurses in den Sprachen Französisch, Italienisch oder Spanisch in der 12. und 13. Jahrgangsstufe an unserer Schule erlangt werden. Weitere mögliche Nachweise siehe §38 FOBOSO.