1. Onlineanmeldung
- Zur Onlineanmeldung für die Fachoberschule
- Zur Onlineanmeldung für Berufsoberschule
- Anmeldung ab Januar 2024 möglich.
2. Auswahl der Wahlpflichtfächer
Nur Jahrgangsstufe 12 und 13!
In den Jahrgangsstufen 12 und 13 müssen zwei Wahlpflichtfächer (FOS 12) bzw. ein Wahlpflichtfach (FOS 13, BOS) belegt werden.
Alles zur Anmeldung:

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3. Persönliche Anmeldung
Montag, den 26.02.2024 bis Freitag, den 08.03.2024 an der Schule.
Bei der persönlichen Anmeldung an der Schule sind vorzulegen:
- Der unterschriebene Ausdruck der Online-Anmeldung
- Die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten bei Minderjährigen, Hier klicken
- Geburtsurkunde (Original und Kopie) oder Personalausweis (Original)
- Ein unterschriebener, lückenloser Lebenslauf
- Ein aktuelles Lichtbild
- Zeugnis eines mittleren Schulabschlusses (Original und Kopie)
- Zwischenzeugnis (Original und Kopie) falls Zeugnis des mittleren Schulabschlusses noch nicht vorliegt
-
Nachweis zum Masernschutz (Original-Impfpass, keine Laborberichte).
Hinweis: Wird der Nachweis nicht oder nicht zureichend erbracht, führt dies in der Regel zu einem Beschulungsverbot. -
Unterschriebene Einwilligungserklärung zum Elternportal.
Informationen zur Datenverarbeitung im Elternportal finden Sie hier. - 2,00 € Anmeldegebühr
- Amtliches Führungszeugnis (falls der Besuch der letzten staatlichen Schule länger als ein halbes Jahr zurückliegt)
- Für die Anmeldung zur Jahrgangsstufe 12 und 13: Nachweis der Wahl der Wahlpflichtfächer (Screenshot oder Papierausdruck)
Zusätzlich für die Berufsoberschule (BOS):
- Nachweis der abgeschlossenen Berufsausbildung (Original und Kopie)
- Letztes Berufsschulzeugnis (Original und Kopie)
- Ausbildungsvertrag, falls Berufsabschluss noch nicht erreicht (Original und Kopie)
- Für die Anmeldung zur Jahrgangsstufe 12 und 13: Nachweis der Wahl der Wahlpflichtfächer (Screenshot oder Papierausdruck)
Aufnahmeprüfung
Gestaltung:
Die Aufnahmeprüfung Gestaltung findet am Mittwoch, den 13.03.2024 statt.
Bewerber und Bewerberinnen, die an der Aufnahmeprüfung teilnehmen, können sich ausschließlich mit ihren Originalzeugnissen und nur an einer Fachoberschule, die die Ausbildungsrichtung Gestaltung führt, anmelden. Zur Verhinderung von unerlaubten Doppelanmeldungen werden die Originalzeugnisse bis zur Aufnahmeprüfung einbehalten.
Wichtiger Hinweis:
Können die schulischen und beruflichen Vorbildungsnachweise nicht schon bei der Anmeldung vorgelegt werden, müssen sie bis spätestens
02. August 2024 nachgereicht werden.
Beherrschung
der Deutschen Sprache
In die FOS und BOS können nur SchülerInnen aufgenommen werden, die die deutsche Sprache so weit beherrschen, dass sie dem Unterricht folgen können.