Jahreshaupt-versammlung beim FOSBOS-Förderverein

Jährliche Mitgliederversammlung mit Vortrag zum Gebäudeenergiegesetz

DU BIST HIER:

Im Rahmen der jährlichen Mitgliederversammlung des Förder- und Ehemaligenvereins der FOSBOS Straubing referierte der erste Vorsitzende Christian Ritt, von Berufs wegen Kaminkehrermeister und Energieberater, über den aktuellen Stand beim Gebäudeenergiegesetz. Dazu konnte OStDin Sonja Padberg auch einige interessierte Eltern begrüßen.

Ritt blickte zunächst in die Historie und relativierte dabei den Eindruck aus mancher medialen Berichterstattung, die vorherige Bundesregierung habe mit dem sogenannten „Heizungsgesetz“ ein neues Gesetz geschaffen. Vielmehr gehe das aktuell geltende Gebäudeenergiegesetz aus dem Jahr 2020 im Kern auf das 1976 entstandene Energieeinsparungsgesetz zurück. Damals wie heute seien alle Novellierungen dieses Gesetzes eine Reaktion auf die jeweilige weltpolitische bzw. aktuelle Heizsituation gewesen – angefangen von der ersten Ölkrise in den 1970er Jahren bis zum russischen Angriffskrieg, der die Abhängigkeit der Bundesrepublik vom russischen Gas spürbar werden ließ und so ein Umdenken hervorrief. Dabei betreffe nur ein Teil des gesamten GEG die Heizanlagen.

Die Klimaneutralität Deutschlands sei das große Ziel, das unter anderem durch die Stilllegung der fossilen Heizanlagen bis Ende 2044 erreicht werden soll. Die Abkehr von öl- und gasbetriebenen Heizungen spiele eine erhebliche Rolle, denn 15% der Gesamtemissionen in der Bundesrepublik gehen auf den Gebäudesektor zurück.

Christian Ritt erläuterte nun genauer, wie der Ausstieg aus den fossilen Brennstoffen im Heizungsbereich laut GEG (Gebäudeenergiegesetz) stufenweise erfolgen könnte.

Heizungen, die kaputt gehen, dürfen repariert werden und – bis zum Abschluss der Wärmeplanung 2028 – dürfen auch noch Heizungen mit fossilen Energieträgern eingebaut werden, die – mit Ausnahme von Neubauten in Neubaugebieten – nicht sofort der 65%-Regel unterliegen.

Jedes Gebäude, in das zum jetzigen Zeitpunkt eine neue fossile Heizanlage eingebaut werde, muss die Vorgabe erfüllen, ab 2029 15 %, ab 2035 30 % und ab 2040 60% des Energiebedarfs aus erneuerbaren Energien zu generieren. Ausnahmen bestehen hier nur, wenn das Gebäude nach der Verabschiedung der Wärmeplanung im Jahr 2028 an ein Wärmenetz angeschlossen wird oder natürlich eine Heizung, die den 65%-EE-Anteil erfüllt. Bauherren bei Neubauten in Neubaugebieten müssten bereits jetzt die 65%-Regel erfüllen, anders bei Neubauten in Baulücken. Das Gesetz sehe hier zwar die oben genannten „pragmatische Übergangslösungen“ vor, tatsächlich sei diese Vorgabe aber bei Nachrüstung einer fossil betriebenen Heizung mit neuen Investitionen verbunden, wenngleich sie erst später erfolgen müssen. Folgende Lösungen erfüllen die vom GEG geforderten Ansatz: Anschluss an ein Wärmenetz, Einbau einer Wärmepumpe, Stromdirektheizung, Hybridheizung (Kombination aus Wärmepumpe und Öl/Gaskessel), Biomasseheizungen (z.B. Pelletheizungen) und Heizungen, die mit Biogas oder grünem Wasserstoff beheizt werden.

Ärgerlich sei die Preispolitik der Hersteller. Die vom Gesetzgeber beabsichtigte soziale Abfederung durch Grundförderung und Klimageschwindigkeitsbonus werde durch die zuletzt massiv gestiegenen Kosten für eine Wärmepumpenanlage quasi aufgefressen. Gerade in vermieteten Immobilien und Gebäuden, die einer umfassenden Sanierung bedürften, stelle das ein Problem dar und es sei zu hoffen, dass nach der anstehenden Gesetzesänderung mehr technische Optionen möglich sind und die Übergangsfristen länger gestaltet werden.

Besonders schwierig sei die Lage in Mietwohnungen des sozialen Wohnungsbaus. Häufig handelt es sich um Gebäude, in denen jede einzelne Mietwohnung mit Gasetagenheizungen oder gar Einzelfeuerstätten gewärmt wird. Auf die Genossenschaften wird in den nächsten Jahren eine kaum zu bewältigende Menge an Umrüstungen zukommen, denn mit dem endgültigen Defekt einer Anlage muss eine Lösung für das gesamte Haus gefunden werden. Hier gelten ebenfalls Übergangsfristen.

Christian Ritt zog am Ende das Fazit, dass das Gebäudeenergiegesetz im Grundsatz richtig, jedoch mit zu vielen unübersichtlichen Regelungen behaftet sei und insgesamt angesichts des in Deutschland vorhandenen Bestandes (ca. ¾ der Haushalte in Deutschland heizen mit Gas oder Heizöl) eine große Herausforderung für Hausbesitzer und Kommunen in der vorgegebenen Zeit darstelle. Er blicke daher gespannt in Richtung Berlin und hoffe auf die richtigen Weichenstellungen. Die Fragen aus dem Publikum zeigten im Anschluss, wie sehr das Thema nach wie vor die Gemüter bewegt.

Sonja Padberg dankte Christian Ritt für seinen informativen Vortrag und leitete dann zur eigentlichen Tagesordnung über. Die Mitgliederversammlung mit Geschäfts- und Kassenbericht, Bericht der Kassenprüfung, Entlastung der Vorstandschaft und Ausblick auf die weiteren Planungen verlief harmonisch und ohne Vorkommnisse.

IMG 7878 g
Christian Ritt (vorn Mitte) sprach vor Eltern und Fördervereinsmitgliedern zum Thema „Gebäudeenergiegesetz - Fluch oder Segen?“
Nach oben scrollen